Lexikon — A bis Z
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Schwierigkeit:
Beruf:
31 Treffer
A
- Achsen-Einordnung in 3 SchrittenDie Einordnung einer technischen Achse in Orthesen- und Prothesenbau geschieht in drei Schritten: 1. Rotation der Extremität bestimmen (Innen-/Außenrotation zur Laufrichtung), 2. Höhe der Achse festlegen, 3. Lage des Drehpunkts in der Sagittalebene (A-P) bestimmen. Schritt 1 muss immer zuerst erfolgen.
- Anamnesegespräch in der KompressionsversorgungDas Anamnesegespräch in der Kompressionsversorgung ist nicht Smalltalk, sondern die Grundlage für eine Versorgung, die getragen wird. Erfasst werden Diagnose und Verlauf, Beruf und Alltag, Vorerfahrungen mit Kompression, Hautzustand und Sonderwünsche. Aus diesen Informationen leiten sich Kompressionsklasse, Funktionszonen, Material und Befestigung ab. Im Sanitätshaus läuft das Gespräch typischerweise in einer Maß-Kabine bei Zimmerlautstärke parallel zur Maßaufnahme — was Vorteile hat (ruhig, vertraulich) und Nachteile (schnelles Mitschreiben fast unmöglich).
- Apotheke vs. Sanitätshaus — Kompressionsversorgung im VergleichApotheken dürfen Kompressionsstrümpfe abgeben, sofern sie für den Bereich Sanitätsfachhandel präqualifiziert sind und alle räumlichen, personellen und hygienischen Voraussetzungen nach § 126 SGB V erfüllen. In der Praxis ist das oft nicht durchgehend gegeben — die Maßaufnahme erfolgt häufig zwischen Tür und Angel, ohne separate Anprobe-Kabine, ohne fachlich ausgebildete Fachkraft im Sanitätsfachhandel, ohne strukturiertes Anamnesegespräch. Ein Sanitätshaus erfüllt diese Voraussetzungen als Kerngeschäft. Für Patient:innen heißt das: gleiche Position im Hilfsmittelverzeichnis, sehr unterschiedliche Versorgungstiefe.
B
- Ballenabrolllinie & AbrollachseDie Ballenabrolllinie ist die vordere Abrollkante einer Orthese oder Schuhsohle. Sie muss kongruent zur Gehrichtung sein, frontal horizontal und parallel zu den anderen technischen Achsen verlaufen, sagittal medial bis 15 mm hinter dem Großzehengrundgelenk und lateral direkt hinter dem Kleinzehengrundgelenkspalt liegen.
- Berufsgenossenschaft (BG) — HilfsmittelversorgungBerufsgenossenschaften (BG) sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung — sie übernehmen Hilfsmittelversorgungen nach Arbeits- und Wegeunfällen sowie bei Berufskrankheiten. Verordnet wird durch D- oder H-Ärzte, kontrolliert durch BG-Arzt, OVST oder MDK.
- BUFA-Standard — OrthetikDer BUFA-Standard ist eine an der Bundesfachschule für Orthopädie-Technik in Dortmund entwickelte, international anerkannte Konvention zur Klassifizierung und Konstruktion von Orthesen — er gliedert vor allem entlastende Orthesen, Gelenksicherheits-Nachtschienen und orthopädische Einlagen nach einheitlichen Kriterien.
D
- Dorsalverlagerung der Knieachse — EinknicksicherheitEine Dorsalverlagerung der mechanischen Knieachse erhöht die Einknicksicherheit des anatomischen Kniegelenks in der Belastungsphase. Die Oberschenkelhalterung verschiebt sich dabei parallel — das schafft Knie-Streckungs-Unterstützung ohne starre Sperrung.
- Drehpunkt-Fehler nach Mommsen / SchraderMommsen und Schrader haben in ihrem klassischen OT-Lehrbuch die typischen Auswirkungen falscher Drehpunktlagen in Schaftorthesen beschrieben: Drehpunkt zu hoch lässt den Schaft beugewärts wandern (Druck vorne), zu tief nach vorne (Druck hinten); zu weit hinten lässt den Schaft nach unten rutschen, zu weit vorne nach oben.
F
G
H
I
K
- Klassifikation der Orthesen — untere ExtremitätOrthesen der unteren Extremität werden nach umfassten Gelenken klassifiziert: FO (Fußorthese), AFO (Sprunggelenk-Fuß-Orthese), KO (Knieorthese), KAFO (Knie-Sprunggelenk-Fuß-Orthese), HO (Hüftorthese), HKO (Hüft-Knie-Orthese) und HKAFO (Hüft-Knie-Sprunggelenk-Fuß-Orthese).
- Knieachse nach Nietert — Kompromissdrehachse KnieDie Knieachse nach Nietert liegt 20 mm (oder 1 % der Körpergröße) kranial des dokumentierten Kniespalts auf Höhe der Patella-Mitte. In der Sagittalebene wird das anteriore-posteriore Maß im Verhältnis 60 % anterior zu 40 % posterior gesetzt. Frontal liegt die Achse parallel zum Boden und parallel zur Stirnachse.
- Kompromissdrehachse — oberes Sprunggelenk (OSG)Die Kompromissdrehachse des oberen Sprunggelenks (OSG) verläuft horizontal und parallel zum Boden. Der mediale Austrittspunkt liegt direkt unter dem Malleolus tibialis (medialer Knöchel), der laterale Austrittspunkt mittig am Malleolus fibularis (lateraler Knöchel). Bei Erwachsenen liegt die Achse ca. 8,5 cm über dem Boden.
L
M
- Maßblatt Flachstrick — der Killer-Use-Case der KompressionsversorgungDas Maßblatt Flachstrick erfasst alle Maße für eine flachgestrickte Kompressionsversorgung — Hautmaße (CT, CH, CK, CG …), Zugmaße, Sonderwünsche wie Funktionszonen, Farben oder offene Fußspitze. Typisch hat ein Maßblatt 100–200 Felder pro Seite, beim Beinpaar oft 168 Felder und mehr. Wer alle Maße korrekt aufnimmt UND alle Detailwünsche während des Gesprächs schriftlich festhält, gewinnt — wer Maßnehmen und Mitschreiben zeitlich verzahnen muss, verliert pro Patient mehrere Minuten.
- MDK-Prüfung & WirtschaftlichkeitDer Medizinische Dienst (MD, früher MDK) prüft im Auftrag der gesetzlichen Krankenversicherung die Wirtschaftlichkeit von Hilfsmittelversorgungen. Bei Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot (SGB V §12) können Honorare gekürzt oder zurückgefordert werden — nachvollziehbare Versorgungsdokumentation ist die wichtigste Verteidigung.
O
P
R
S
- Selbstzahler & Privatversicherte (PKV) — HilfsmittelversorgungSelbstzahler und Privatversicherte (PKV) sind direkte Vertragspartner des Sanitätshauses — sie zahlen die Versorgung selbst und reichen sie bei ihrer Versicherung oder Beihilfe nach. Jeder Arzt darf verordnen, alle Hilfsmittel sind möglich, eine vertragliche Abnahme ist nicht vorgeschrieben.
- SGB V §12 — WirtschaftlichkeitsgebotDas Wirtschaftlichkeitsgebot nach SGB V §12 verpflichtet die gesetzliche Krankenversicherung, nur Leistungen zu erbringen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind — sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
- Sozialhilfe — HilfsmittelversorgungSozialhilfeempfänger werden in Deutschland meist über die AOK betreut. Die Hilfsmittelversorgung folgt den Regeln des SGB V — jeder zugelassene Arzt darf verordnen, abgerechnet wird nach Hilfsmittelverzeichnis. Kontrollen erfolgen über die Gesundheitsämter.
T
- Technische Achsen in der OrthetikIn der Orthetik der unteren Extremität gibt es vier sinnvoll konstruierbare technische Achsen: Hüftgelenk-, Knie-, oberes Sprunggelenk- und Abrollachse (Hilfsgelenk). Alle Achsen müssen horizontal und parallel zueinander angeordnet sein (kongruent), drei davon dürfen niemals gleichzeitig gesperrt werden ohne ein viertes Hilfsgelenk.
- Tuberaufsitz mit FersenentlastungEine Beinorthese mit Tuberaufsitz und freischwebender Ferse (bei Ballenkontakt) leitet einen großen Teil der Körperschwere über das Sitzbein und die vertikale Schienenführung am Boden ab. Im Stand und in der Schrittlage erfolgt eine fast völlige Entlastung des erkrankten Beins; in der Schrittrücklage besteht eine Teilbelastung.
- Tuberaufsitz mit Sohlenentlastung (Thomasschiene)Die Beinorthese mit Tuberaufsitz und Sohlenentlastung — auch Thomasschiene oder Splint genannt — hat die Aufgabe, die gesamte Körperschwere in ihrer belastenden Wirkung vom Skelett-Traggerüst der erkrankten Seite zu nehmen. Der Fuß schwebt völlig frei über der Sohle. Das gelingt nur mit extremer Höhenverlängerung der gesunden Seite.
V
- Vor-/Rückverlagerung der AbrollachseEine vorverlagerte Abrollachse am Fußteil — kombiniert mit Dorsalanschlag im OSG — verzögert die Kniebewegung und schafft Kniesicherheit mit größerer Schrittlänge. Eine rückverlagerte Abrollachse mit gleichem OSG-Anschlag wirkt nur leicht verzögernd, ergibt etwas Kniesicherheit aber kleinere Schrittlänge.
- Vor-/Rückverlagerung des Knöchelgelenks (OSG)Eine Vorverlagerung des mechanischen Knöchelgelenks (OSG-Achse) wirkt sichernd — sie verzögert die Bewegung im oberen Sprunggelenk und stabilisiert dadurch indirekt auch das Kniegelenk. Eine dorsale Anschlagsperre im OSG (gesperrte Dorsalextension) wirkt zusätzlich streckend auf das Kniegelenk.
- Vor-/Rückverlagerung des mechanischen HüftgelenksEin vorverlagertes freibewegliches mechanisches Hüftgelenk wirkt durch seine inkongruente Achslage sichernd und beckenstreckend — es richtet das Becken auf und begrenzt die Beckenbeugung. Eine Rückverlagerung wirkt umgekehrt: sie fördert Beckenkippung und verzögert die Aufrichtung.