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Sozialgesetzbuch V (gesetzlich Versicherte)

Sozialhilfe — Hilfsmittelversorgung

Sozialhilfe-Versorgung · auch: AOK Sozialhilfe · Sozialamt Hilfsmittel

Grundlagen ✓ Geprüft Aktualisiert: 2026-05-02

Direct Answer

Sozialhilfeempfänger werden in Deutschland meist über die AOK betreut. Die Hilfsmittelversorgung folgt den Regeln des SGB V — jeder zugelassene Arzt darf verordnen, abgerechnet wird nach Hilfsmittel­verzeichnis. Kontrollen erfolgen über die Gesundheitsämter.

Wichtige Punkte

PunktRegelung
VerordnungsberechtigtJeder zugelassene Arzt
VerordnungsrahmenNach SGB V (Hilfsmittelverzeichnis)
AbnahmeWie bei SGB V vorgeschrieben
KontrolleGesundheitsämter (statt MDK)

Im Alltag

Praktisch unterscheidet sich die Versorgung kaum von der regulären GKV-Versorgung. Wichtigster Unterschied: das Gesundheitsamt — nicht der MDK — kontrolliert. Die Versorgungsdokumentation muss dieselben Anforderungen erfüllen wie bei jedem GKV-Patienten.

→ Verwandt: GKV-Hilfsmittelversorgung · Selbstzahler & Privatversicherte.

Quellen

  1. Gesetz

Verwandte Begriffe

Letzte Prüfung: 2026-05-02. Hinweis fehlt etwas oder ist unklar? Schreib uns kurz .