Sozialgesetzbuch V (gesetzlich Versicherte)
Sozialhilfe — Hilfsmittelversorgung
Sozialhilfe-Versorgung · auch: AOK Sozialhilfe · Sozialamt Hilfsmittel
Grundlagen ✓ Geprüft Aktualisiert: 2026-05-02
Direct Answer
Sozialhilfeempfänger werden in Deutschland meist über die AOK betreut. Die Hilfsmittelversorgung folgt den Regeln des SGB V — jeder zugelassene Arzt darf verordnen, abgerechnet wird nach Hilfsmittelverzeichnis. Kontrollen erfolgen über die Gesundheitsämter.
Wichtige Punkte
| Punkt | Regelung | |
|---|---|---|
| Verordnungsberechtigt | Jeder zugelassene Arzt | |
| Verordnungsrahmen | Nach SGB V (Hilfsmittelverzeichnis) | |
| Abnahme | Wie bei SGB V vorgeschrieben | |
| Kontrolle | Gesundheitsämter (statt MDK) |
Im Alltag
Praktisch unterscheidet sich die Versorgung kaum von der regulären GKV-Versorgung. Wichtigster Unterschied: das Gesundheitsamt — nicht der MDK — kontrolliert. Die Versorgungsdokumentation muss dieselben Anforderungen erfüllen wie bei jedem GKV-Patienten.
→ Verwandt: GKV-Hilfsmittelversorgung · Selbstzahler & Privatversicherte.
Quellen
- Gesetz
Verwandte Begriffe
- GKV-Hilfsmittelversorgung (SGB V)Die gesetzliche Hilfsmittelversorgung in Deutschland regelt SGB V — Vertragsärzte verordnen, Sanitätshäuser liefern nach Hilfsmittelverzeichnis, der MDK kontrolliert. 2019 gab es 109 Krankenkassen, frei wählbar im Rahmen der Sozialversicherungspflicht.
- Berufsgenossenschaft (BG) — HilfsmittelversorgungBerufsgenossenschaften (BG) sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung — sie übernehmen Hilfsmittelversorgungen nach Arbeits- und Wegeunfällen sowie bei Berufskrankheiten. Verordnet wird durch D- oder H-Ärzte, kontrolliert durch BG-Arzt, OVST oder MDK.
- Selbstzahler & Privatversicherte (PKV) — HilfsmittelversorgungSelbstzahler und Privatversicherte (PKV) sind direkte Vertragspartner des Sanitätshauses — sie zahlen die Versorgung selbst und reichen sie bei ihrer Versicherung oder Beihilfe nach. Jeder Arzt darf verordnen, alle Hilfsmittel sind möglich, eine vertragliche Abnahme ist nicht vorgeschrieben.