Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaft (BG) — Hilfsmittelversorgung
BG-Versorgung · auch: BG-Hilfsmittel · gesetzliche Unfallversicherung Hilfsmittel · DGUV Hilfsmittel
Direct Answer
Die Berufsgenossenschaften (BG) sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung der privaten deutschen Wirtschaft und ihrer Beschäftigten. Sie übernehmen Hilfsmittelversorgungen nach Arbeits- und Wegeunfällen sowie bei anerkannten Berufskrankheiten. Daneben gibt es Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften für die Agrarwirtschaft.
Was bei der BG anders ist als bei der GKV
| Punkt | GKV (SGB V) | BG (SGB VII) | |
|---|---|---|---|
| Verordnung durch | Vertragsarzt | D-Arzt, H-Arzt oder Arzt einer BG-Klinik | |
| Verordnungsumfang | Nur nach Hilfsmittelverzeichnis | Alles Notwendige darf verordnet werden — Hilfsmittelverzeichnis ist nicht bindend | |
| Abnahme | Gesetzlich vorgesehen | Vertraglich vorgeschrieben | |
| Kontrolle durch | MDK, Stichproben | BG-Arzt, OVST, MDK | |
| Wirtschaftlichkeit | Festbetrag-orientiert | Gesundheitliche Wiederherstellung im Vordergrund |
Wer darf verordnen?
- D-Arzt (Durchgangsarzt) — vom BG-Verband zugelassener Unfallchirurg, erste Anlaufstelle nach Unfall
- H-Arzt (Heilbehandlungsarzt) — historische Variante, heute fast vollständig durch D-Arzt-System ersetzt
- Angestellte Ärzte in BG-Kliniken (z. B. BG Klinik Ludwigshafen, Murnau)
Konsequenz für die Versorgung
Bei BG-Patient:innen gilt das Prinzip „mit allen geeigneten Mitteln" (SGB VII §26). Eine bessere Versorgung als nach SGB V ist möglich, wenn sie der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit dient. Sanitätshäuser arbeiten daher häufig mit Sondervereinbarungen zur BG.
Was Mitarbeitende prüfen müssen
- Liegt ein anerkannter Versicherungsfall vor? (Unfallanzeige, BK-Anerkennung)
- Wer ist die zuständige BG? (BG Bau, BG Holz und Metall, BG ETEM …)
- Ist die Heilbehandlung freigegeben? (D-Arzt-Bericht / Heilbehandlungsplan)
→ Verwandt: GKV-Hilfsmittelversorgung · OVST.
Quellen
- GesetzSozialgesetzbuch VII — Gesetzliche UnfallversicherungRechtsgrundlage für BG-Versorgung.
Verwandte Begriffe
- GKV-Hilfsmittelversorgung (SGB V)Die gesetzliche Hilfsmittelversorgung in Deutschland regelt SGB V — Vertragsärzte verordnen, Sanitätshäuser liefern nach Hilfsmittelverzeichnis, der MDK kontrolliert. 2019 gab es 109 Krankenkassen, frei wählbar im Rahmen der Sozialversicherungspflicht.
- OVST — Orthopädische VersorgungsstelleDie OVST (Orthopädische Versorgungsstelle) regelt in Deutschland die staatliche Hilfsmittelversorgung von Kriegsopfern und Personalschäden — geregelt im Bundesversorgungsgesetz (BVG). Zuständig sind Landesversorgungsämter und Versorgungsämter, verordnen dürfen nur zugelassene Ärzte nach Bundesprothesenliste.
- Selbstzahler & Privatversicherte (PKV) — HilfsmittelversorgungSelbstzahler und Privatversicherte (PKV) sind direkte Vertragspartner des Sanitätshauses — sie zahlen die Versorgung selbst und reichen sie bei ihrer Versicherung oder Beihilfe nach. Jeder Arzt darf verordnen, alle Hilfsmittel sind möglich, eine vertragliche Abnahme ist nicht vorgeschrieben.