OVST & Versorgungsämter
OVST — Orthopädische Versorgungsstelle
OVST · auch: Versorgungsamt · Bundesversorgung · Kriegsopferversorgung
Direct Answer
Die OVST (Orthopädische Versorgungsstelle) regelt in Deutschland die staatliche Hilfsmittelversorgung von Kriegsopfern und Personalschäden, die sich aus den Folgen des Zweiten Weltkriegs sowie weiteren staatlich anerkannten Gewalttaten ergeben. Rechtsgrundlage ist das Bundesversorgungsgesetz (BVG).
Zuständigkeit
- Landesversorgungsämter (auf Bundeslandebene)
- Versorgungsämter (regional)
Die OVST übernimmt — anders als GKV oder BG — auch laufende Versorgungen für Spätfolgen aus Kriegen und politischen Unrechtsmaßnahmen.
Wer darf verordnen?
Nur ein von der OVST zugelassener Arzt. Ohne diese Zulassung ist eine OVST-Verordnung nicht abrechenbar.
Verordnungsrahmen
- Bundesprothesenliste ist verbindlich (vergleichbar mit
- Nur Hilfsmittel auf der Liste dürfen verordnet werden.
Abnahme & Kontrolle
- Abnahme zwingend vorgeschrieben — durch OVST-zugelassenen Arzt.
- Kontrolle der Versorgung durch Ärzte der OVST.
Praktische Bedeutung heute
Die Zahl der OVST-Berechtigten ist demografisch stark rückläufig — die direkten Kriegsopfer der 1939–45-Generation sterben aus. Verbleibende Versorgungen betreffen heute überwiegend:
- Hochbetagte Kriegsversehrte (oft Pflege-Hilfsmittel + Mobilitätshilfen)
- Anerkannte SED-Opfer und Stasi-Geschädigte (DDR-Unrechtsbereinigung)
- Soldatenversorgung Bundeswehr (über Bundeswehrversorgung,
Sanitätshäuser begegnen OVST-Versorgungen v. a. in Kommunen mit Reha-Kliniken, die historisch Kriegsversehrte mitversorgten.
→ Verwandt: BG-Hilfsmittelversorgung · GKV-Hilfsmittelversorgung.
Quellen
- GesetzBundesversorgungsgesetz (BVG)Rechtsgrundlage für OVST-Versorgung (Kriegsopfer und Personalschäden).
Verwandte Begriffe
- Berufsgenossenschaft (BG) — HilfsmittelversorgungBerufsgenossenschaften (BG) sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung — sie übernehmen Hilfsmittelversorgungen nach Arbeits- und Wegeunfällen sowie bei Berufskrankheiten. Verordnet wird durch D- oder H-Ärzte, kontrolliert durch BG-Arzt, OVST oder MDK.
- GKV-Hilfsmittelversorgung (SGB V)Die gesetzliche Hilfsmittelversorgung in Deutschland regelt SGB V — Vertragsärzte verordnen, Sanitätshäuser liefern nach Hilfsmittelverzeichnis, der MDK kontrolliert. 2019 gab es 109 Krankenkassen, frei wählbar im Rahmen der Sozialversicherungspflicht.