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Privatversicherte & Selbstzahler

Selbstzahler & Privatversicherte (PKV) — Hilfsmittelversorgung

PKV/Selbstzahler · auch: Privatversichert Hilfsmittel · Beihilfe Sanitätshaus · Selbstzahler Sanitätshaus

Grundlagen ✓ Geprüft Aktualisiert: 2026-05-02

Direct Answer

Selbstzahler und Privatversicherte (PKV) sind grundsätzlich direkte Vertragspartner des Sanitätshauses — sie zahlen die Versorgung selbst und reichen sie bei ihrer Versicherung oder der Beihilfe nach. Jeder Arzt darf verordnen, alle Hilfsmittel sind möglich, eine vertragliche Abnahme ist nicht vorgeschrieben.

Wer fällt in diese Gruppe?

PersonengruppeBesonderheit
Privatversicherte (PKV)Volle Privatversicherung, Tarif bestimmt Erstattung.
BeamteBeihilfeberechtigte — meist 50–80% Beihilfe-Anteil + private Restkostenversicherung.
Selbstzahler ohne ErstattungZ. B. ästhetische Hilfsmittel, höherwertige Versorgung über GKV-Niveau.
Zusatzversicherte (in GKV)Kommen oft als Selbstzahler für Aufzahlungen über dem Festbetrag.

Ablauf

  1. Verordnung — jeder Arzt darf verordnen, kein Vertragsarzt-Status nötig.
  2. Sanitätshaus-Versorgung — direkter Vertrag mit dem Patienten.
  3. Bezahlung durch Patientdirekt vor Ort oder Rechnung.
  4. Erstattungs-Antrag — Patient reicht bei seiner PKV/Beihilfe ein und bekommt anteilig oder voll erstattet.

Was sich gegenüber GKV unterscheidet

  • Verordnungsrahmen frei — keine Bindung an Hilfsmittelverzeichnis.
  • Keine Genehmigung durch Krankenkasse vorab nötig.
  • Keine vertragliche Abnahme — die Qualität liegt im Vertragsverhältnis Patient–Sanitätshaus.
  • Preisgestaltung — keine Festbeträge, freie Preise nach Vereinbarung.

Worauf achten?

  • Kostenvoranschlag vorab mit dem Patienten klären, schriftlich.
  • Aufklärung über Erstattung — manche Tarife erstatten nur Hilfsmittelverzeichnis-konforme Versorgungen.
  • Sachverständigen-Kontrolle: Privatversicherungen prüfen zunehmend kritisch über Sachverständige oder MDK-Anfragen — sauberer Versorgungsbeleg ist Pflicht.
  • Steuerlich: Patient kann ggf. außergewöhnliche Belastung geltend machen — Quittung relevant.

Trend

Privatversicherungen prüfen seit ca. 2018 deutlich strenger. Der „PKV-Patient zahlt einfach mehr"-Reflex stimmt nicht mehr — auch hier muss die medizinische Notwendigkeit belegt sein, sonst gibt es Erstattungs-Kürzungen beim Patienten, die schnell auf das Sanitätshaus zurückfallen.

→ Verwandt: GKV-Hilfsmittelversorgung · BG-Hilfsmittelversorgung.

Verwandte Begriffe

Letzte Prüfung: 2026-05-02. Hinweis fehlt etwas oder ist unklar? Schreib uns kurz .