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Hilfsmittelverzeichnis

Hilfsmittelverzeichnis & Positionsnummer

Himi-Verz. · auch: Hilfsmittelverzeichnis GKV · Hilfsmittel-Positionsnummer · 10-stellige Hilfsmittelnummer

Grundlagen ✓ Geprüft Aktualisiert: 2026-05-02

Direct Answer

Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes gliedert alle in der gesetzlichen Krankenversicherung erstattungsfähigen Hilfsmittel in 10-stellige Positionsnummern, sortiert nach Produktgruppe → Anwendungsort → Untergruppe → Produktart → Einzelprodukt. Verordnet werden muss mindestens ein Siebensteller; die Indikation regelt der zur jeweiligen Produktart hinterlegte Indikationsrahmen.

Aufbau der Positionsnummer

Die zehnstellige Nummer ist hierarchisch aufgebaut:


PG.AO.UG.PA.EP
23.14.04.0.005
StellenBedeutungBeispiel
2 StellenProduktgruppe (PG)23 = Orthesen/Schienen
2 StellenAnwendungsort (AO)14 = Lendenwirbelsäule
2 StellenUntergruppe (UG)04 = Orthese zur Entlastung
1 StelleProduktart (PA)0
3 StellenEinzelprodukt (EP)005 = Hersteller-Modell
→ Vollnummer: `23.14.04.0005` = *Überbrückungsbandage* einer bestimmten Hersteller-Variante.

Die Produktgruppen (Auswahl)

PGBezeichnung
01Absauggeräte
03Applikationshilfen
05Bandagen
08Einlagen
11Hilfsmittel gegen Dekubitus
13Hörhilfen
17Kompressionstherapie
18Kranken-/Behindertenfahrzeuge
19Krankenpflegeartikel
21Messgeräte für Körperzustände
23Orthesen/Schienen
24Prothesen (untere Extremität)
25Sehhilfen
31Schuhe
*(vollständige Liste: GKV-Spitzenverband Himi-Verzeichnis)*

Mindest-Verordnungstiefe

Ein Arzt muss mindestens den Siebensteller verordnen — also Produktgruppe + Anwendungsort + Untergruppe + Produktart. Damit ist die Versorgungsart definiert; das konkrete Einzelprodukt (letzte 3 Stellen) wählt das Sanitätshaus aus.

Indikationsrahmen

Jede Produktart hat einen eigenen Indikationsrahmen im Hilfsmittelverzeichnis hinterlegt. Dort steht:

  • bei welchen Diagnosen verordnet werden darf (ICD-10),
  • welche funktionalen Anforderungen erfüllt sein müssen,
  • welche Kontraindikationen bestehen,
  • wie das Hilfsmittel angepasst und übergeben werden muss.

Ohne passenden Indikationsrahmen-Eintrag keine Erstattung.

Was im Alltag wichtig ist

  • Festbetrag oder Vertragspreis ist pro Positionsnummer hinterlegt.
  • Aufzahlungen sind nur über das wirtschaftlich Notwendige hinaus erlaubt
— und müssen vom Versicherten privat getragen werden.
  • Qualitätsstandards pro Position: Material, Verarbeitung, Anpassung
sind im Verzeichnis spezifiziert.

→ Verwandt: SGB V §12 — Wirtschaftlichkeitsgebot · GKV-Hilfsmittelversorgung · Klassifikation Orthesen unt. Extremität.

Quellen

  1. Gesetz
    SGB V §139 — Hilfsmittelverzeichnis✓ geprüft · von Niels Schild · 2026-05-02
  2. Verband
    GKV-Spitzenverband — HilfsmittelverzeichnisOffizielles Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung — 10-stellige Positionsnummern.✓ geprüft · von Niels Schild · 2026-05-02

Verwandte Begriffe

Letzte Prüfung: 2026-05-02. Hinweis fehlt etwas oder ist unklar? Schreib uns kurz .