DSGVO Art. 9 — seit 2018
Patientendaten sind „besondere Kategorien personenbezogener Daten" (Art. 9 Abs. 1) — höchste Schutzklasse. Verarbeitung nur mit Rechtsgrundlage (Art. 9 Abs. 2 lit. h: Gesundheitsfürsorge). Konkret: Server in Deutschland oder EU, AVV mit Anbieter, klare Trennung von US-Cloud-KI, idealerweise Zertifizierung (ISO 27001, BSI C5).
⚠ Patientendaten in privaten ChatGPT-Konten oder kostenlosen Tools sind häufig schon ein DSGVO-Verstoß — schon das Eingeben von Klartextnamen.